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Regest |
Datum |
1800-07-00 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Vorsteher und Eingesessene der Gemeinde Menzel an den Dompropst Theodor Werner von Bocholtz: sie bitten den Dompropst als neuen Besitzer des Rittergutes Menzel, sie beim Bau eines neuen Schulhauses, das sie auf Weisung der Schulkommission für das Herzogtum Westfalen noch in diesem Jahr bauen sollen und das mehr als 1.000 Rtlr. erfordert, zu unterstützen. Sie weisen dabei darauf hin, dass bei einer Verteilung dieser Summe auf die Einwohner der Gemeinde der Betrag für einen vollspännigen Bauern bei 35 Rtlr. liegen würde. |
Vermerke |
Rückseite: 1800 Juni 4 Verfügung des von Bocholtz an den Verwalter Bitter zur Zahlung von 20 Rtlr. und Quittung des Vorstehers Franciscus Sperling über die Zahlung von 20 Rtlr. am 07.07.1800. |
Archiv |
Hinnenburg |
Bestand |
N Menzel, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
N Urk. 177 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Papier. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-04-11 |
Aufrufe gesamt |
3723 |
Aufrufe im Monat |
14 |