Titel/Regest |
Der kaiserlich bestallte und immatrikulierte öffentliche Notar Johannes Ludwig (Ludovicus) beurkundet, daß die Eheleute Johann (Johan) Köster und Anna Wießmans ein seit dem 14.09.1628 in ihrem Familienbesitz befindliches und ihnen als freies und unbelastetes Eigentum gehörendes Stück Freiland im flächenmäßigen Umfang von drei Scheffel Gerstensaat, das außerhalb des Thietores auf dem Wietesch zwischen den Grundstücken des Herrn von Morrien und des Herrn von Stael zu Sutthausen (Suthußen) belegen ist, ohne durch Zehnte, Zinsen, Wort - und Hühnergeld oder sonstige Abgaben an die Eheleute Berndt Köster und Gertrud (Gherdtruide) Kreymeyers - Bürger und Kaufleute der Stadt Rheine - sowie deren Erben und Rechtsnachfolger für 43 silberne Rtlr. verkaufen, um mit dem erhaltenen Geld die Schwester bzw. Schwägerin Angela (Engele) Wießmans aus ihrem Arrest in Mülheim (Mölheimb) im Hochstift Köln (Stifft Collen) auslösen zu können. In dieser Kaufsumme ist auch der sogenannte "Gottespfenning" enthalten, durch dessen Erhalt der Empfänger künftig auf jedwede anderweitige Verfügung über den Vertragsgegenstand verzichtet. Das übereignete Land steht von nun an im alleinigen und uneingeschränkten Eigentum der Ankäufer. Sofern sich heraustellen wird, daß auf dem verkauften Grundstück wider Erwarten dennoch eine wie auch immer geartete Belastung ruhen sollte, so haben die Ankäufer, ihre Erben, Rechtsnachfolger oder sonstigen rechtmäßigen Inhaber dieses Einkaufbriefes unter ausdrücklichem Ausschluß aller juristischen Einwände das Recht der Pfändung des beweglichen und unbeweglichen Hab und Guts der Verkäufer - insbesondere deren Hauses in der (Herren -) Schreiberstraße, das zwischen den Häusern des verstorbenen Johan Hülß und des Meisters Johan Schlichters steht, owie deren drei vor der Sadt Rheine belegenen Gartengrundstücke.
Geschehen in Rheine in der Herrschaftszeit des Kaisers Leopold I. am Mittwoch, dem 03.01.1685 gegen etwa 3 Uhr nachmittags in der Wohnstube (Cammer) des Hauses der Käufer Eheleute Kösters in Gegenwart der hierzu besonders berufenen und bestellten Zeugen Johannes Ludwig (Johan Ludowieg) dem Älteren sowie Johann Otten, beide Bürger der Stadt Rheine. |