Regest

Datum 1480-11-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ipso die animarum)
Urheber/Aussteller Diderich Harmen to Horne
Empfänger Hinrich Thonies Welkemoellen
Titel/Regest Diderich Harmen to Horne, Hinrichs Sohn, bekennt, dem Hinrich Thonies Welkemoellen 31 "koipmans"-Gulden zu je 10 Schillingen "Hemmeschen paymentes" schuldig zu sein und verpflichtet sich zur Rückzahlung in einer Summe binnen der Stadt tom Hamm auf küftigen ostern (op den hilligen pasche dach). Zahlt er nicht zu diesem Termin, ist die Schuld jährlich jeweils zu Ostern mit 20 Schillingen zu verzinsen, und zwar aus seiner Wohnung zu Horne oder aus seinen anderen Gütern nach Wahl der Gläubiger. Der Aussteller leistet Währschaft und hält die Gläubiger schadlos, wenn sie bei einem etwaigen Zahlungsrückstand Kapital oder Zinsen "wynne ... op eyn pert off settet sey dar op eyn pert". Er behält sich einen Rückkauf der Rente jährlich auf Ostern vor.

Siegelankündigung des Ausstellers.

Zeugen: Hinrich Harmen, der Ausstellers Bruder, Diderich Nase, Cilies van Wessem und Johan Haver
Vermerke Rückvermerke: 15. Jh. Dyryck Harmen (15)51 Februar 12 (up donredach) eingelöst mit 23 Goldgulden weniger 6 Pf. In Gegenwart des Rentmeisters und Johan Lengerbeins. 18. Jh. Inhaltsangabe (Verschreibung an Henrich Walckemühlen); Signatur Nr.
Sonstige Beteiligte Hinrich Harmen (Zeuge) / Diderich Nase (Zeuge) / Cilies van Wessem (Zeuge) / Johan Haver (Zeuge)
Archiv   Uentrop (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 35
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Siegel an Pergamentstreifen angehängt (rund, Harmenscher Schild)
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-05-12
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