Titel/Regest |
Johann Harmen, Pastor zu Alen, und Goddert Harmen, Gebrüder, bekunden, dass ihrer beider Streit um das elterliche Erbe durch Vermittlung des Gerdt van der Recke, Ritter, und des Everdt van der Recke, Drosten zum Hamme, als Schiedsfreunden dahin beigelegt worden ist, dass Johan die Nutzung des Vosses Gut zu Gemmericken im Ksp. Dolbergen auf Lebenszeit erhält, und zwar Korn, Pacht, Schweine, Gänse und Hühner ab künftigen Michaelis (29.9.); Goddert bleiben alle unständigen Gefälle ("besathe, versterff, wesselle und wedderwesselle") vorbehalten, auch die Dienste, er hat das Gut aber binnen Jahresfrist aller daraus verschriebenen Renten zu entledigen. Johan erhält ferner auf Lebenszeit die Fischteiche am Berchove, zur nächsten Fastenzeit (?, Loch) 80 rheinische Gulden zu freier Verfügung, aus dem Nachlass des verstorbenen Bruders Tyes Harmen ein Bett (?), sein "pater noster" und all seine Ringe, ebenfalls zur freien Verfügung. Besucht Johann künftig seinen Bruder und seine Schwägerin auf dem Hause to Horne, ist er jederzeit freundlich aufzunehmen. Johann leistet seinen Verzicht auf das elterliche Erbe. Die beiden Aussteller und die beiden Schiedsfreunde kündigen ihre Siegel an. |