Regest

Datum 1568-04-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(dinstages nach dem hilligenn sundaghe Judaica gnant)
Urheber/Aussteller Johann von der Recke zur Mark
Empfänger Dietrich Harmen zu Horne
Titel/Regest Johann van der Recke thor Marcke, Everdes Sohn, und seine Frau Anna halten Diderich Harmen tho Hairne und seine Ehefrau Margarete wegen der ihretwegen am 04.04.1568 (am hilligen sundage Judica) bei Jurgen Roedinckhusen, Bürgermeister zum Hamme, auf ihr Haus und Wohnung tho Hairne mit Zubehör im Ksp. Untorpe, Amt und Gericht zum Hamme, sowie auf Vosses Gut, des Richters Gut und Kreickmanns Gut, alle in der Bsch. Gemmericke, Ksp. Dolberge, Gericht Alenn, aufgenommenen 100 Taler schadlos und setzen dafür ihre Güter im Stift Köln und im Lande von der Marcke zum Unterpfand.

Der Aussteller kündigt sein Siegel an.

Zeugen: Hanß Franckenn, Hermannus Scheper, Bürger zum Hamme, Hanß Boickhorst gen. Seldenreich
Vermerke Rückvermerke: gleichzeitig, Inhaltsangabe; 18. Jh., Inhaltsangabe
Sonstige Beteiligte Jürgen Röddinghausen (Bürgermeister von Hamm)
Archiv   Uentrop (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 159
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Siegel an Pergamentstreifen angehängt, ab
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-05-12
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