Titel/Regest |
Henrich van Hassel, Richter ausserhalb Bocholt auf Befehl des bischöfl. Münster'schen Amtmanns Gerd van Bernfelde zu Bocholt, Coep Hollen, Rolef ten Vryhues und Werner Kemenade, Schöffen zu Bocholt, bekunden, dass vor ihnen Herman van Dyepenbroick erschienen ist. Er erklärt, durch seine verst. Frau Lysbeth Momen, Tochter des Rolef M. , 650 Rh. Gulden erhalten zu haben, die an seine 2 Kinder Rolef und Ermgard gekommen sind. Von seiner zweiten jetzigen Frau Ida von Remen, Tochter des verst. Lubbert v. R. hat er 8 Söhne und 2 Töchter. Seine Mitgift beträgt 600 Gulden von seiner Frau, 50 von deren Grossmutter Ida van Steemen, 100 von seinem verst. Schwager Alef van Remen. Weiter hat er erhalten für seine Frau 1/3 von 200 Rh. Gulden, an denen Griete Wynterpoels zu Doesberch ihre Leibzucht hat, und die nach Gretes W. Tode der Ritter Arnd van Myddachten erhalten soll. Er trifft nunmehr Bestimmungen für seine jetzige Frau Ida v. Remen. Die ihr zustehenden Einnahmen werden einzeln aufgezählt und auch Bestimmungen für den Fall ihres Todes wegen der Kinder getroffen.
Es siegeln der Aussteller Heinrich v. Hassel mit seinem Siegel, die Schöffen Coep, Rolef und Werner mit dem der Stadt Bocholt und Hermann v. Diepenbrock. |