Regest

Datum 1366-09-19 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Bestätigung von Privilegien durch Simon III. zur Lippe - Junker Simon III. verspricht der Stadt Lippe folgende Artikel zu halten:

1) das Gericht mag die Stadt verwahren und halten, wie sie es von Alters her gewahrt gewesen, und, wenn sie will, "vurspreken" in dem Gericht einsetzen;

2) die Fischerei in ihren Gruben und um die Stadt sollen die von Lippstadt frei haben, jedoch soll es Simon und jedem nachfolgenden Herrn zur Lippe freistehen, wenn er sich in der Stadt aufhalte, durch die städtischen Fischer fischen zu lassen;

3) will er sein Haus in der Stadt nicht weiter befestigen, sondern es erhalten, wie es zur Zeit ist;

4) die Mühlen und die "Slaghte", wie sie die Stadt belegen sind, "tho hohende und to sydende unde up des Rhades seggen thor Lippe";

5) die Cappler Pforte, welche Bernhard V. sich zu seinem Behufe erkoren hatte, soll gleich den anderen Toren der Stadt los und ledig sein;

6) die Briefe, welche Bernhard der Stadt in einer Sühne aufgedrungen, indem er die Stadt in ihrem Recht beeinträchtigt hatte, sollen getilgt sein. - Datum wie vorher; ohne Siegel.
Archiv   Lippstadt, Stadtarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Chal. A 015
Benutzungsort Stadtarchiv Lippstadt
Literatur S. Möller, Alte Nachrichten, S. 75. Möller liest in der sonst sehr gut lesbaren Urkunde: sullen wi mit verdestruweren", ein Beweis, in wie weit man sich auf Möllers Autorität verlassen darf.

Lippische Regesten N. 1157
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2011-05-26
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