Titel/Regest |
Simon III. zur Lippe gewährt den Lippstädtern Zoll- und Geleitsfreiheit auf der Straße nach Paderborn - Pergamenturkunde, plattdeutsch.
Junker Simon III. zur Lippe gibt seiner Stadt zu der Lippe die Gnade und Freiheit, daß seine Straße von Paderborn, von Dalbruggen [Delbrück] und von Anreppen in das Stift von Köln und das Stift von Münster "dan da mindet" und zur Herrschaft zu der Lippe gehört, die, welche die gedachte Straße von Lippstadt hin und zurück gebrauchen, von allem Zoll und Geleit frei sein und ewiglich bleiben soll binnen und außerhalb der Stadt. - Geschrieben und gegeben "tho de Lippe" 1366 Saterdags vor Matthaeus.
Mit schönem Siegel und Gegensiegel Simons III. Bei letzterem liegt der Halm auf der Lippischen Rose. |