Titel/Regest |
Kaiser Rudolf II. an Lippstadt wegen der kommissarischen Verwaltung des klevischen Teils der Stadt durch den Grafen zur Lippe - Notariell beglaubigte Abschrift. Scripsit Ludolf von Stralendorf - Rudolf II., von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, entbieten Bürgermeister und Rat der Stadt Lippe hiemit zu wissen, daß uns der Edle und des Römischen Reiches lieber getreuer Simon VI., Graf und Edelherr zur Lippe, unser Reichshofrat, Kämmerer und des Niederländisch-Westfälischen Kreises Oberster klagend zu erkennen gegeben, als wir ihm unter dem 20.03.1602 Kommission und Gewalt gegeben, mit 70 Mark poena, wie, weil ihm der halbe Teil der Stadt Lippe gehöre, es nach dem Tod des Herzogs Wilhelm mit der Possession der Stadt gehalten werden solle, damit er inskünftige keine Kriegsverhinderungen, Gefahr noch andere Angelegenheiten an seinem halben Teil zu befahren habe, so habe derselbe unter dem 26. März 1609 den Befehl erhalten, daß er solange auch den andern Teil der Stadt Lippe durch Subdelegierte in Besitz nehmen solle, bis von Reichs wegen anders entschieden sei. Da nun die Bürger der Stadt sich dem widersetzt hätten, wird denselben nun bei Poena von 70 Mark anbefohlen, den Grafen zur Lippe als kaiserlichen Kommissarius für den anderen Teil anzuerkennen. |