Regest

Datum 1580-02-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(von der Reckesches Haus Haaren (auff ... Everdts von der Reck zu Horne behaußungk ... am sontag Reminiscere, war der acht unnd zwentzigste des monatz Februarii)
Urheber/Aussteller Wennemar Torck, Alexandra von der Recke, Eberhardt von der Recke zu Horne
Ausstellungsort von der Reckesches Haus Haaren
Titel/Regest Heiratsverabredung zwischen Wennemar Torck, des verstorbenen Godart Torck und der Gerdruit Ebersweins zu Edinckhausen ehelicher Sohn, und der Sander von der Reck, Eberhardtz von der Reck zu Horne und der Elsebe von Ulffte ehelicher Tochter.

1. Der Bräutigam bringt alle seine Güter in die Ehe ein.

2. Der Brautvater gibt seiner Tochter neben Kleidern und Kleinodien in die Ehe den großen Suithoff, das Gehölz Hasenkamp und den Kotten gen. die Vinsterstern, gelegen im Amt und Gericht Ham, Ksp. Vlirich. Der Bräutigan hat sich binnen zwei Monaten zu erklären, ob er diese Güter annehmen oder als Aussteuer 4.000 Gulden haben will, die ihm sein Schwiegervater innerhalb Jahresfrist mit Zinsen in Reichs- oder "Konnings"-Taler zu zahlen hat. Nach erfolgtem Entscheid über die Aussteuer hat die Braut auf ihr elterliches Erbe zu verzichten zu Behuf ihres Bruders Eberhartt, es sei denn, dieser stirbt erbenlos und ihr Vater erhält keine weiteren männlichen Erben mehr; in diesem Fall tritt sie zu gleichen Teilen mit ihren Schwestern vermöge der Märkischen Privilegien die Erbfolge an.

3. Stirbt der Bräutigam vor der Braut ohne Erben, bleibt diese in den Gütern sitzen, bis ihr die Mitgift, 2.000 Gulden der Aussteuer, die Morgengabe, die Halbscheid aller beweglichen Güter und des ehelichen Zugewinns sowie etwa in der Ehe angeerbtes Gut ausgefolgt sind; dann hat sie den Sitz zu räumen, samt allen "breiff, siegeln, register, rollenn und dergleichen breifllichen urkunden."

4. Im umgekehrten Fall hat der Bräutigam Mitgift und Brautschatz bis auf 2.000 Gulden zurückzugeben, ferner die Halbscheid wie unter 3.

5. Sind Kinder vorhanden und die Mutter überlebt, so bleiben ihr die Güter bis zur Mündigkeit der Kinder. Bei ihrem Abzug gebührt ihr eine standesgemäße Leibzucht und ein Leibzuchthaus binnen Hamme, Unna oder Werll. Kommt es über die Leibzucht zu keinem Vergleich, steht ihr - den "Sitz mit seiner bauwet" ungerechnet - ein Drittel der Güter samt der Morgengabe zu. Heiratet sie wieder, verbleibt ihr je ein Drittel des Brautschatzes und der beweglichen Güter sowie die Hälfte ihr angefallenen Erbguts; stirbt sie in dieser Ehe erbenlos vor dem zweiten Mann, hat dieser die Hälfte des von ihr mitgebrachten Gutes wieder auszufolgen.

6. Heiratet in umgekehrten Fall der Vater wieder, behält er sämtliches eingebrachtes Gut bis die Kinder zu ihren Jahren kommen. Im Todesfall erben die Kinder gemäß den Märkischen Privilegien.

7. Sterben die Kinder, fallen die Güter an die Seite zurück, woher sie gekommen sind. Der überlebende Ehegatte bleibt auf den Gütern sitzen und kann sie bis zu einem Wert von 6.000 Gulden nutzen.

8. Als Morgengabe wird der Oisthoff binnen Werll samt Zubehör bestimmt. - Zeugen seitens des Bräutigams sind: Hermann von Pentlingk zu Hilbach, Raben von Thulen zur Brugken, Frantz Torck zu Edinckhaussen, Caspar Torck zu Nordherringen, Johan Krane, Everdt Everschwein, Bürgermeister zum Hamme, Joannes Anthonii, der geistlichen Jurisdiktion binnen Werl Prokurator. Seitens der Braut: ihr Vater Everdt von der Recke zu Horne, Johan von der Reck zur Marcke, Diderich von der Reck zum Koldenhoffe, Themman Voß zu Enniger, Diderich von der Reck zu Reck der Jüngere, Drost zu Unna, Philips Hane zu Werve, Jost von der Reck zu Heeßen, Henrich Potgießer, Dr. der Rechte. Die Urkunde wird zweifach ausgefertigt. Der Bräutigam, die Braut und deren Vater kündigen ihre Unterschriften an. Neben dem Bräutigam und dem Brautvater kündigen die beiderseitigen Zeugen mit Ausnahme von Jahn Krane, Joannes Anthonii und Jost von der Recke ihre Siegel an.
Vermerke Rückvermerk Urkunde a) 17. Jh. "Pacta dotalia zwischen Wenemar Torck und Alexandra von der Reck" b) sinngemäß entsprechnd mit der Angabe der Eltern, hier Signatur N. 52 ad Lit. D
Sonstige Beteiligte Hermann von Pentling zu Hilbeck (Zeuge) / Raben von Thulen zur Brugken (Zeuge) / Franz Torck zu Edinckhaussen (Zeuge) / Caspar Torck zu Nordherringen (Zeuge)/ Johan Krane (Zeuge) / Everdt Everschwein (Zeuge, Bürgermeister von Hamm) / Johannes Anthonii (lankü
Archiv   Uentrop (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 181
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Zwei Ausfertigungen, in beiden fehlen die angekündigten Unterschriften und sind die 13 an Pergamentstreifen angehängten Siegel sämtlich abgefallen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-09-20
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