Regest

Datum 1587-05-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(neuen Stils, Hamm (zum Hamme, am zehenten tag Maii ... stilo novo, welcher waß der sontag vor Pfingsten)
Urheber/Aussteller Matthias von der Recke zu Uentrop, Jobst von der Recke zu Kurl, Dietrich von der Recke zu Reck, Nevelinck von der Reck
Ausstellungsort Hamm
Titel/Regest Nachdem des verstorbenen Mattheiß von der Reck zu Neuenburg und Untorff älterer Sohn Mattheiß sich "vergangener Zeit" verheiratet und - weil die Neuenburgischen Güter in Livland zur Zeit noch in Händen der Mutter und des Stiefvaters sind - das Haus Untroff im Land von der Marck, Amt Hamme, mit allen Nutzungen des Jahres 1586 angenommen hat, außer etwaigen Rückständen aus der Rechnung des Vogtes zu Untorff für 1585, wird zur Sicherstellung des Anteils seines Bruders Dietherich von dessen Vormündern und bisherigen Verwaltern der Untroffischen Güter, Jobst von der Reck zu Curlar, Drost zu Leunen, und Dietherich von der Reck zu Reck, Drost zu Unna und Camen, auf Ratifikation des Nevelinck von der Reck, Landkomturs der Ballei Westfalen, mit dem vorgenannten Mattheiß von der Reck, ihrem "Vetter", folgende Abmachung getroffen:

1. Die Vormünder sind ab Anfang 1586 aller Verwaltung des Anteils des Mattheiß von der Reck an Untorff entledigt, die dieser, "mit Weib und Kind ... begabt", selbst übernimmt, während der Anteil seines jüngeren Bruders Dietherich weiterhin unter Vormundschaft steht.

2. Mattheiß erhält auf zwei Jahre die Nutzung des Hauses Untorff. Seine Trogschweine kann er vorab bemasten, von der übrigen Mast steht ihm die Hälfte zu. Alle "Vröchtungen", Brücken, Schlachtungen, "Multwerk", Wege und Stege hat er in gutem Stande zu halten, keine Eichen und anderes Fruchtholz ohne Vorwissen der Vormünder zu schlagen.

3. Die anteiligen Gefälle seines Bruders, die sich jährlich auf fast 800 Taler belaufen, hat er diesen genießen zu lassen, wegen der 1586 gezogenen Nutzungen baldmöglichst Rechnung abzulegen, weil der Bruder Dietherich "in seinem studio ein merkliches verzehrt und schuldig ist", auch an einen anderen Ort gebracht werden muß.

4. Von den "gereiden" Gütern erhält Mattheiß vorab den Pitschierring seines gleichnamigen Vaters, dessen "ansehnliche" goldene Kette jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass sie vorab gewogen und geschätzt wird und er sich später mit seinem Bruder darüber zu vergleichen hat. Alles übrige wird in zwei Teile geteilt, ebenso die "Beschwerden".

Die Parteien - die vorgenannten Vormünder einerseits; Mattheiß, zugleich für seine Ehefrau Anna von der Reck, andererseits - kündigen Unterschrift und Petschaft an. Die Zeugen - Dietherich Knippinck zu Stockum, fürstlich klevischer Rat, Drost zu Hamme,; Gerlach Greutter, Dr. der Rechte, und Andreas Rodinckhuiß, beide Bürgermeister zum Hamme - , die Unterhändler seitens der Vormünder - Dietherich Ovelacker zum Niedernhove und Henrich Pottgießer, Dr. - und die seitens der Eheleute von der Reck - Dietherich von der Reck zum Kaltenhove und Eberhardt Curtius, Lizentiat, kündigen gleichfalls Petschaft und Unterschrift an. Elf Unterschriften.
Sonstige Beteiligte Dietrich Knipping zu Stockum (Zeuge, Droste zu Hamm, fürstlich klöevischer Rat) / Dr. Gerlach Gruter (Zeuge, Bürgermeister zu Hamm) / Andreas Röddinghaus (Zeuge, Bürgermeister zu Hamm) / Dietrich Ovelacker zum Niederhofe (Unterhändler) / Dr. Henrich Potgilankü
Archiv   Uentrop (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 204
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Gleichzeitige Abschrift des Georgius Tapp, "des Herrn Drosten Reck Söhne gewesener paegagogus und jetzo Bürger binnen Camen"; Papier, weitere Abschrift in Akten 163.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-09-20
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