Titel/Regest |
Angesichts der Absicht des Matthias von der Reck wegen der vom Vater hinterlassenen Newenburgischen Güter nach Lifflandt zu "verreisen", wohin bereits sein Bruder Dietherich gezogen ist, wird gemeinsam mit seinen Vettern und gewesenen Vormündern Jobst von der Recke zu Curlar und Dietherich von der Reck, Drosten zu Luenen bzw. zu Unna und Camen, verabredet, dass Matthias bis zum endgültigen Vergleich mit seinem Bruder Dietherich oder dessen Vormündern an den Untorffschen Gütern verbleibt, was ihm vertragsmäßig zusteht, und er dafür Ritterdienst, Landfolge und andere Lasten übernimmt. Angesichts der herrschenden Kriegsgefahr und dreier um die Untorffschen Güter geführter "beschwerlicher Rechtsfertigungen" soll er unverzüglich zurückkehren und die Newenburgischen Güter einem Verwalter übergeben. Obwohl sein Vater diese Matthias als ältestem Sohn zugedacht hat, hat er sich "dieses ortz" verheiratet und hier seiner Hausfrau Güter liegen, während der jüngere Bruder Dietherich nach "gelegenheit, gemuett und neigung" erkennen lässt, dass er dieser orts zu pleiben oder zu wohnen keine zuneigung hat". Die "statlichen" Newenburgischen Güter werden in diesem Zusammenhang "mehr alß zweimahl so guedt dan diese (d. h. die Uentropschen) güter" bewertet.
Zweifach ausgefertigt unter Ankündigung der Petschafte und folgender Unterschriften: Jobst von der Reck zu Curlar, Drost; Dietherich von der Reck zu Reck, Matheiß von der Reck, Gerlach Grüter, Henrich Pottgiesser, D. Andreas Roedinckhuß |