Regest

Datum 1639-11-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Wien)
Urheber/Aussteller Ferdinand III, römischer Kaiser
Empfänger Konrad von der Recke zu Uentrop
Ausstellungsort Wien
Titel/Regest Ferdinand III., erwählter Römischer Kaiser usw., erteilt dem Conrad von der Reckh ein "Protectorium" für den ungestörten Besitz der Harenschen und Mundtloeschen Häuser und Güter. Diese hat ihm, der zugleich auf dem angebauten Hause Haren seine Wohnung hatte, sein verstorbener Bruder Matthias von der Reckh vermacht, dem sie nach dem Tode der Walbracht Sophia Torckh von Haren und Mundtloe und der mit ihr in sechsjähriger Ehe erzeugten vier Söhne zugefallen waren. Nach dreijährigem ruhigem Besitz hatte jetzt der Obrist Wennemar von Eppe von wegen seiner Mutter, einer Tochter von Haaren, Ansprüche angemeldet, die jedoch unberechtigt waren, weil diese von ihren elterlichen Gütern abgefunden gewesen sei. Jedes Zuwiderhandeln wird mit eine Strafe von 30 Mark lötigen Goldes belegt.

Ankündigung des kaiserlichen Siegels. Unterschrift des Kaisers (Ferdinandt); Vidit-Vermerk: Ferdinand Graf Khurtz; Ad-mandatum-Vermerk (auf Umbug): Arnold von Clarstein
Vermerke Rückvermerk, 17. Jh. "Protectorium Caesareum für Conrad von der Reck zu Horn"
Sonstige Beteiligte Ferdinand Graf Kurz / Arnold von Clarstein
Archiv   Uentrop (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 329
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament; einliegender Papierzettel des D.v.d.Reck zu Untrop weist auf verwahrung dieser Urkunde hin im Hinblick auf den "pactum mutuae successionis" (18. Jh.)
Siegel Siegel an schwarz-gelber Kordel angehängt, das rote kaiserliche Siegel halb ausgebrochen, die braune Wachsschale erhalten
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-09-20
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