Regest

Datum 1586-03-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(neuen Stils)
Urheber/Aussteller Dietrich von der Recke zu Caldenhof / Anna Harmen genannt von der Recke
Titel/Regest Dietherich von der Recke zum Caldenhof und Anna Harmen, Eheleute, beide nun ungefähr 36 Jahre verheiratet, mit den Söhnen Dietherich und Johan und den Töchtern Ehrmgartt, Catharina, Anna, Margarethe, Elisabeth, Joiste und Clara, treffen u.a. wegen der unruhigen Zeit ("alhir auff die negede allerhantt empoerungh unnd kriegesrustungh") folgende letztwillige Verfügung: 1. Der Aussteller verschreibt seiner Frau als Leibzucht alle Güter im Stift Münster, Ksp.e Beckum und Dolberg. 2. Damit Name und Stamm erhalten, auch aus Haus zum Caldenhof nicht zum Untergang mißraten möge, sollen dies Haus und das zum Hullinckhoffe samt dazugehörigen Erb- und Lehngütern ungeteilt beisammen bleiben und nach des Ausstellers Tod dem ältesten Sohne Dietherich zufallen. 3. Von dem mit Schulden und Bürgschaften belasteten Haus ist der Sohn Johann mit einer Präbende oder einem Kanonikat abzufinden, ferner stehen ihm jährlich 200 Rtlr. zu sowie ab und an die Fütterung zweier Pferde. Sollte Johann sich aber verheiraten, erhält er als Abfindung 8.000 Rtlr. 4. In Stiften und Klöstern untergebracht sind vier Töchter: Joist zu Fröndenberg, Clara zu Cappel, Margarethe und Anna zu Kentrop. Jährlich zum 11.11. (Martini) sollen die beiden erstgenannten je 20 Reichtaler erhalten, die beiden letztgenannten zusammen 10 Rtlr. Sollten die genannten Stifte und Klöster aber verwüstet und zunichte gemacht werden, "wie man leider sulches in den benachparten landen teglich erfehrtt" und die Töchter Clara und Joist genötigt sein, diese zu verlassen, hat ihr Bruder sia uaf Caldenhof aufzunehmen und ihnen während dieser Zeit einen zusätzlichen Unterhalt von jährlich 30 Rtlr. zu gewähren. 5. Die Tochter Catharina, Burchartz Hausfrau, erhält für sich und ihre Kinder 1.500 Rtlr. 6. Stirbt einer der beiden Söhne, erhalten die Tächter folgende zusätzliche Beträge: je 500 Rtlr. die vorgenannten Töchter Catharina, Joist und Clara sowie Irmgartt, Frau Dietherich Ovelackers und Elisabeth Frau Goddertt Harmans; zusammen jährlich 10 Rtlr. die Töchter Anna und Margarethe. 7. Sterben beide Söhne, erben die Eheleute Ovelacker zu behuf ihrer Kinder den Caldenhof mit allen zugehörigen Erb- und Lehngütern im Lande von der Mark, dazu die "upfartt uith der hutten" und die Fischerei auf der Lippe mit der Auflage, daraus an Catharina und Joist je 1500 Rtlr. zu geben, an Anna und Margarethe zusammen 200 Rtlr. Entsprechend erben die Eheleute Harmen zu behuf ihrer Kinder die Güter im Stift Münster mit der Auflage, daraus Clara 1.500 Rtlr. zu geben.

Es unterschreiben der diesen letzten Willen ausfertigende Notar Joannes Ulenbrocj und die testierenden Eheleute Dyrich van der Recke und Anna Hamrnas genant van der Reck: Ferner als Zeugen: Cordt Wrede zu Reigern, Johann van Nehme zu Werries - der die testatoren als "vetteren und moettern thoen Kaeldenhaeve" bezeichnet, Johann van der Recke zu Mark, Herman van Pentlinck zu Hilbeck, Jost van Asscheberch und Herman van der Reck - die beide die Testatoren als "vetteren und swegerinnen ... zum Kaldenhave" bezeichnen.
Vermerke Rückseitig alte Signatur
Sonstige Beteiligte Dietrich von der Recke (Sohn) / Johann von der Recke (Sohn) / Catharina von der Recke (Tochter) / Joist von der Recke (Tochter) /Irmgard von der Recke (Tochter) / Anna von der Recke (Tochter) / Margarethe von der Recke (Tochter) / Elisabthe von der Recke lankü
Archiv   Uentrop (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 198a
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, als Transfix hängt an ein Kodizill von 1592 Januar 3
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-09-20
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