Regest

Datum 1594-02-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Dietrich von der Recke zu Uentrop, Clara von Bönen
Empfänger 1
Titel/Regest Eheabredung zwischen Diederich v.d. Reck zu Ünttorpff, Sohn des + Matthiaß v.d. Reck, Herrn zur Neuwennburgh in Lyfflanndt und zu Ünttorpff, und der Sophie von Virzn, und der Clara von Böenenn, Tochter des Conrad von Böenenn zum Bergh und Obergefeldt und der Gertruid von Palandt.

1. Der Bräutigam bringt seinen adeligen Sitz zu Üntropff mit Zubehör in der Grafschaft Marck, Amt Ham, und im Stift Münster in die Ehe.

2. Der Brautschatz beläuft sich auf 10.000 Rtlr., sowie standesgemäße Kleidung, Kleinodien und Schmuck. Davon werden fällig 1.000 Rtlr. am 22.02.(Petri ad Cathedfam) 1595 und 2.000 Rtlr. desgleichen 1596; die restlichen 7.000 Rtlr. sind bis zum gleichen Termin 1599 zu zahlen und für 3 Jahre mit 5 % zu verzinsen. Stirbt einer der Brüder der Braut, stehen ihr innerhalb von 2 Jahren weitere 2.000 Rtlr. zu; im übrigen leistet sie auf jeden Erbanspruch Verzicht.

3. Überlebt die Braut bei Vorhandensein von Kindern, kann sie bis zu deren Mündigkeit in den Gütern sitzen bleiben oder hat Anspruch auf ein Wittum von jährlich 500 Rtl. und ein "adlich Witthumbßhauß" in Hamm oder einer anderen dem Haus Ünttropff benachbarten Stadt; dazu sind ihr Ketten, Kleinodien und Schmuck, die "gereidte" Güter zur Hälfte und die Morgengabe auszufolgen und ist es mit der Barschaft "vermüge Landtsgebrauch" zu halten. Bei Wiederverheiratung steht ihr die Hälfte des Eingebrachten zu und wird im übrigen wie vorstehend verfahren.

4. Überlebt der Bräutigam bei Vorhandensein von Kindern und heiratet wieder, erhält der älteste Sohn 1. Ehe nach des Vaters Tode Haus Ünttorpff und hat Geschwister aus beiden Ehen nach "Landtsgebrauch" der Grafschaft Marck auszusteuern.

5. Überlebt die Braut ohne Vorhandensein von Kindern, steht ihr die Leibzucht an Haus Ünttropff zu und fallen nach ihrem Tode 6.000 Rtlr. ihres Brautschatzes, die "gereidten" Güter, Kleider und Kleinodien sowie ihr Anteil am Zugewinn ihrer Verwandtschaft ("ihren freundtenn") heim. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sie kinderlos vor dem Bräutigam stirbt.

6. Als Morgengabe wird der Braut Lesten Hof im Stift Münster, Amt Walbeke Ksp. Dolbergh nebst einer goldenen Kette verschrieben.

Zeugen seitens des Bräutigams: Diethrich von der Reck zu der Reck, fürstlich klevisch und märkischer Rat, Droste zu Unna und Cahmen, und Godtharth Harmen zu Hoerne; seitens der Braut: der Vater Conrad v. Boenen, Marßilius v. Palant, Herr zu Wachendorpff, und Johann v. Asschebergh zum Ichterlohe, Drost zu Weerne. Brautleute und Zeugen unterschreiben: Dirick von der Reck zu Untrop, Clara von Boenen, Dietherich von der Reck zu der Reck, Goddert Harman zu Horne, Johan van der Reck, Drost; Conradt von Boenen, Marsilis von Palandt, Johann van Asschebergh, Droste, Georgen von Hoete zu Boegge.
Sonstige Beteiligte Diethrich von der Reck zu der Reck (Zeuge,fürstlich klevisch und märkischer Rat, Droste zu Unna und Kamen) / Godtharth Harmen zu Hoerne (Zeuge)/ Conrad von Boenen (Zeuge, Brautvater)/ Marßilius von Palant (Zeuge, Herr zu Wachendorpff) / Johann von Aschebelankü
Archiv   Uentrop (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 221a
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Papier, in Akten Nr. 9
Siegel unbesiegelt
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-09-20
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