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Regest

Datum 1563-04-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(in den hilligenn Osterenn)
Titel/Regest Hermen von Oher, Drost, Johan von Huerde zu Boke und Johan von Huerde zu Störmede haben gemeinsam mit allen anderen Gläubigern des Schweder Steinhaus zum Steinhaus ihre Forderungen nach Entsetzungs- und Landrecht vor den Gerichten in Osnabrück und Wiedenbrück erhoben und dadurch bewirkt, daß Christina von Oher, Witwe des Alhart Nagel, als jüngste Gläubigerin die beschlagnahmten Güter des Schweder Steinhaus übernehmen und die älteren Gläubiger abfinden mußte. Nach Ablauf von fünf Jahren hat nun die Witwe dem Schweder Steinhaus den Rückkauf der Güter unter der Bedingung eingeräumt, daß er ihr 2.000 Gulden und 2013 Taler in barem Geld zahlt und noch weitere 600 Taler schuldig bleibt. Er erhält dafür die eingelösten Schuldurkunden, Gerichtsscheine, Quittungen usw. Den Waterkamp, der bisher nicht eingelöst ist, kann Steinhaus bei den Erben des Herman Sledebruggen einlösen. Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung.

Sweder Steinhaus, die Witwe Nagel und Robert von Amelunxen unterschreiben und siegeln.

Zeugen: Robert von Amelunxen, Diderich Druffel, Bürgermeister, und Johannes Limborges.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 518
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Papier, 3 aufgedrückte Siegel.

Rückseite: Inhaltsvermerke; Signatur (Nro. 3).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-27
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