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Grenzen der Herrschaft

Schlösser von drei Stadttoren in Geseke, 17. Jh.
Schmiedeeisen
19 x 12 x 4,5 cm / 16 x 12,5 x 6,5 cm / 19 x 14 x 8 cm
Heimatmuseum Geseke, Inv.Nr. ???
Der räumliche Machtbereich bedurfte der Grenzsteine, Schlagbäume oder Mauern. Sie umspannten den Herrschaftsbereich einer Stadt oder eines Klosters, wie hier deutlich sichtbar des Klosters Dalheim bei Paderborn. Die Stadttorschlösser von Geseke verweisen auf einen heute kaum mehr vorstellbaren Begriff von Stadt als eigenem Rechtsbezirk, der mit Toren und Mauern sichtbar geschützt, der bewacht und nachts geschlossen wurde.
Inbegriff staatlicher Herrschaft war das Recht, eigene Soldaten zu unterhalten, mit denen das staatliche Gewaltmonopol in dem jeweiligen Herrschaftsbereich durchgesetzt werden konnte. Um Herrschaft sichtbar zu machen, bedurfte es aber nicht nur militärischer Mittel, sondern auch der Symbole. Das konnte das Wappen oder der Namen des Regenten sein, wie bei den Initialen des Osnabrücker Fürstbischofs Clemens August am Amtshaus zu Wiedenbrück, mit denen deutlich angezeigt wurde, dass hier der Fürstbischof weltliche Macht ausübte.


Amtswappen des Fürstbischofs Clemens August (1700-1761) aus Reckenberg, um 1750-1760
Amtswappen des Fürstbischofs Clemens August (1700-1761) aus Reckenberg, um 1750-1760
Holz
91 x 83 cm
Heimatmuseum Rheda-Wiedenbrück, Inv.Nr. ???
 
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