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  Klerus - der erste Stand
  Adel - der zweite Stand
  Bürger - der dritte Stand
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Die Gesellschaft der Vormoderne gliederte sich in Stände. Ein Stand war ein relativ geschlossener Personenkreis mit eigener Standesethik, eigener Kleidung, eigenen Verhaltensweisen und eigenem Rechtssystem. Rechte und Privilegien waren jeweils unterschiedlich verteilt. In einen Stand wurde man nicht gewählt, man wurde – mit Ausnahme des Klerus – hineingeboren. Die Herkunft und damit der soziale Rang der Familie entschieden meist über den gesamten weiteren Lebensweg eines Menschen. Denn charakteristisch für die Ständegesellschaft war die Einheit von Berufs- und Lebensordnung. Die Zugehörigkeit zu einem Stand wies dem Einzelnen seinen Platz in der sozialen Hierarchie und im Umgang mit anderen Menschen zu. Sie bestimmte sein Leben bis ins Detail. Prinzipiell gab es vier Stände – sie werden hier anhand ihrer Lebensräume vorgestellt:
· der Klerus, also die Geistlichkeit, mit einer Domkirche
· der Adel mit einem Schloss und einer Burg
· die Bürger mit einem Marktplatz als Zentrum der Stadt
· die Bauern auf dem Land mit einer Dorfansicht.

Daneben gab es die unterständischen Gruppen, die Dienstboten und das Gesinde. Sie gehörten zum Haushalt, zur Familie und damit zum Stand ihrer Herrschaft. Einen Sonderstatus besaßen fürstliche Beamte und Soldaten. Und es gab die Gruppen außerhalb der ständischen Ordnung – mit Sonderrechten, wie die Juden, oder mit rechtlosem Status, wie die Vagabunden.
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