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Oben: Selbstbildnis des Künstlers Johann Christoph Rincklake (1764-1813), 1813 /
unten: Rincklakes Doppelporträt des Ehepaares von Zinnow, um 1797
Gemälde (Öl auf Holz) / Gemälde (Öl auf Kupfer) von Johann Christoph Rincklake
43,1 x 34,4 cm / 39,8 x 30,5 cm
WLMKuK Münster, Inv.Nr. 147 WKV / Privatbesitz (verschollen)
Foto: WLMKuK Münster / WLMKuK Münster, Rudolf Wakonigg
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„Dies ist das schönste und liebste Pahr, das ich je gesehen und die herzliche Liebe dieser beyden Leute unter sich, davon redett ein jeder, der sie kennt, mit Begeisterung: ja, es kann keine Ehe glücklicher, sowohl in körperlicher Schönheit, als Charakter sich je besser füreinander schicken" - so beschrieb der münsterische Bildnismaler Johann Christoph Rincklake das Ehepaar Zinnow in einem Brief an seine Auftraggeberin, die Freckenhorster Stiftsdame Rosine Freiin von Korff-Schmising. Der Landrat Karl von Zinnow (1771-1808), der am Schreibtisch Briefe seiner Freundin aus Freckenhorst beantwortet, schaut auf zu seiner hochschwangeren Frau Caroline, geborene Hauschtek (1775-1831) und drückt ihre Hand zärtlich an sein Herz. Engelsgleich, fast schwebend in einem hellen Seidenkleid schaut die Landrätin freundlich auf den Betrachter. Das Windspiel vorn, die von Rincklake ausgemalte Zeichnung seines Berliner Freundes Daniel Chodowiecki, verweist auf die Treue der Eheleute und auf die Festigkeit der Freundschaftsbeziehung.
Hinter Caroline von Zinnow erblickt man schemenhaft das Bildnis der Freiin von Schmising über dem Sofa, die auf diese Weise freundschaftlich einbezogen ist. Der erst 1786 geadelte, protestantische preußische Leutnant Zinnow hatte sich 1795 mit der katholischen Stiftsdame aus westfälischem Uradel angefreundet, als sein Regiment in Freckenhorst einquartiert war. Anscheinend hielt die Freundschaft, als Zinnow 1799 ein Rittergut in der Neumark kaufte und zum preußischen Landrat im Kreise Königsberg bei Landsberg avancierte. So bezeugt das Bildnis eheliche Liebe, die neue Rolle der dem Mann in Liebe verbundenen Ehefrau, im Freundschaftsverhältnis die mögliche Ebenbürtigkeit einer unverheirateten Frau - und vertiefte persönliche Beziehungen über Standes- und Konfessionsgrenzen hinweg.
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