[ Start | Politik | Grenzen | Grafschaft Diepholz und Grafschaft Hoya ]
   
  zurück
Die Grafschaft Diepholz (hier dunkel gezeichnet) mit ihrer Fläche von 1506 qkm war nach dem Aussterben der Grafenfamilie 1585 an die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg gefallen. Bis 1665 von der Linie zu Celle regiert, fiel die Grafschaft danach an das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg-Hannover.

Die ursprünglich zu Diepholz gehörige Herrschaft Auburg mit ihren zwei Quadratmeilen (110 qkm) war ein hessisches Lehen und fiel als solches 1585 an Hessen-Kassel, das es erst 1816 an das Königreich Hannover abtrat. Auburg ist hier ebenso irrtümlich als diepholzisch koloriert wie die im Norden der Grafschaft dargestellten Gebiete: das Amt Syke - das zur Grafschaft Hoya gehörte - und das zum Fürstbistum Münster gehörige Dorf Twistringen.

Die Grafschaft Hoya ist hier hell gezeichnet; das Amt Syke ist hier irrtümlich als nördlicher Zipfel von Diepholz dunkel koloriert. Mit einer Fläche von rund 3.000 qkm war die Grafschaft Hoya 1582 nach dem Erlöschen der Grafenfamilie ebenfalls an die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg gefallen. Zunächst 1584 der Linie Wolfenbüttel, 1634 der zu Celle unterstellt, gelangte sie nach dem Tode des letzten in Celle regierenden Herzogs 1705 an die Linie zu Hannover, die 1692/1708 in den Kurfürstenstand erhoben wurde. 1809-1810 kurzzeitig Teil des Königreichs Westphalen, gehörte die Grafschaft 1810-1813 zum Kaiserreich Frankreich und danach wieder zu Hannover, das 1815 zum Königreich erhoben wurde.

Die hoyaischen Ämter Freudenberg (im Nordwesten, hier Nr. 13) und Uchte (im Süden der Grafschaft, hier Nr. 13) wurden als erledigte hessische Lehen 1582 vom Landgrafen zu Hessen-Kassel eingezogen und 1816 an das Königreich Hannover abgetreten.
 
Quelle: Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder, 4. Aufl., München 1992, S. 126-127
Zum Seitenanfang 
 
Der LWL -  Freiherr-vom-Stein-Platz 1 -  48133 Münster -  Kontakt -  Impressum