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Auf der Landkarte sind die – flächenmäßig fast gleich großen – Territorien der beiden Reichsabteien Essen und Werden farblich nicht unterschieden.

Essen war ein von der Äbtissin eines hochadligen Damenstiftes im Fürstenrang regiertes Territorium, das allerdings in seiner politischen Freiheit von seinen Erbvögten, den Herzögen von Jülich-Kleve-Berg und dann von deren Erben, den Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg und Königen von Preußen, eingeschränkt wurde. Es gab eine – durch eine Verfassung 1795 bestätigte – landständische Verfassung mit Ritterschaft und Städten. Durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 von Preußen säkularisiert, fiel Essen jedoch schon 1806 an das Großherzogtum Berg und 1813 an Preußen zurück, das es der Rheinprovinz einverleibte.

Werden war dagegen ein Benediktinerkloster mit einem bürgerlichen Abt an der Spitze; auch hier lagen die Vogteirechte inzwischen bei Brandenburg-Preußen, das die Abtei 1802 besetzte und im Reichsdeputationshauptschluß 1803 säkularisierte. 1806-1813 auch unter dem Großherzogtum Berg, fiel es mit Essen 1813/15 an die preußische Rheinprovinz.
 
Quelle: Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder, 4. Aufl., München 1992, S. 159-160, 679-680.
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