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Die 1526 zur lutherischen Reformation übergetretene Landgrafschaft wurde 1567 in vier Linien geteilt, von denen Hessen-Kassel etwa die Hälfte Althessens erhielt. In der um Teile der Linien Hessen-Rheinfels 1583 und Hessen-Marburg 1604 vergrößerten Landgrafschaft führte Landgraf Moritz 1604 das reformierte Bekenntnis ein.

Die Landgrafen von Hessen-Kassel besaßen im Westfälischen Reichskreis die Herrschaften Freudenberg (an der Nordgrenze der Grafschaften Hoya und Diepholz) und Uchte (im Süden von Hoya), die nach dem Aussterben der Grafen von Hoya als erledigte Lehen eingezogen wurden (vgl. Nr. 3: Grafschaft Hoya).

Dagegen ist das Amt Auburg, das nach dem Aussterben der Diepholzer Grafen 1585 an Hessen-Kassel fiel, nicht eingezeichnet bzw. verbirgt sich im Südosten des Diepholzer Territoriums (vgl. Nr. 3: Grafschaft Diepholz).

Schließlich erlangten die hessischen Landgrafen aus dem Erbe der 1640 ausgestorbenen Grafen von Holstein-Schaumburg durch Teilungsvertrag von 1647/48 die südliche Hälfte der Grafschaft Schaumburg mit 368 qkm, darunter die Schaumburg selbst und die Universitätsstadt Rinteln (vgl. Nr. 12: Grafschaft Schaumburg).
 
Quelle: Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder, 4. Aufl., München 1992, S. 254
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