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Das überwiegend lutherische Fürstbistum Minden wurde 1648 säkularisiert und dem Kurfürsten von Brandenburg zugesprochen, der 1701 König in Preußen wurde und 1719 in Minden eine gemeinsame Verwaltung mit der Grafschaft Ravensberg einrichtete. Bei einer Fläche von 1.198 qkm hatte es 1801 70.363 Einwohner.

1807 fiel es durch den Frieden von Tilsit an das Königreich Westphalen; die Gebiete links der Weser mit der Stadt Minden mußten Ende 1810 an Frankreich abgetreten werden. Im November 1813 wieder von Preußen in Besitz genommen, wurde es 1815 Teil der Provinz Westfalen.

Das Fürstentum besaß eine landständische Verfassung mit den drei Kurien des (erst 1810 aufgehobenen) Domkapitels, der Ritter und Prälaten sowie der Städte.
 
Quelle: Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder, 4. Aufl., München 1992, S. 388; Stefanie Reekers, Beiträge zur statistischen Darstellung der gewerblichen Wirtschaft Westfalens um 1800 Teil 2: Minden und Ravensberg, in: Westfälische Forschungen 18, 1965, S. 75-130, hier S. 84.
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