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Der Erzbischof von Köln hatte nach dem Sturz Heinrichs des Löwen 1180 im südwestfälischen Bergland ein durch den Ankauf der Grafschaft Arnsberg 1368 arrondiertes Territorium aufgebaut, das nach dem Verlust der Soester Börde an den Herzog von Cleve-Mark (1444) 3.854 qkm umfaßte. Der der Erzbischof und (seit 1356 offiziell) Kurfürst von Köln mit seinen Territorien dem Kurrheinischen Kreis angehörte, war das Herzogtum Westfalen gar kein Teil des Westfälischen Kreises.

Um 1800 hatte es etwa 125.000 Einwohner; in der Hauptstadt Arnsberg residierte ein Landdroste als Statthalter und zugleich Vorsitzender der Ritterschaft, die mit den Städten zusammen die sehr einflußreiche landständische Vertretung bildete.

Durch die Säkularisation 1803 kam das Land an den Landgrafen (seit dem Beitritt zum Rheinbund 1806 Großherzog) von Hessen-Darmstadt, der es 1816 an den König von Preußen abtrat, so daß es der preußischen Provinz Westfalen angegliedert wurde. Arnsberg wurde Sitz eines Regierungspräsidenten.
 
Quelle: Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder, 4. Aufl., München 1992, S. 684; Stefanie Reekers, Beiträge zur statistischen Darstellung der gewerblichen Wirtschaft Westfalens um 1800 Teil 4: Herzogtum Westfalen, in: Westfälische Forschungen 20, 1967, S. 58-108, hier S. 73-75
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