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Ein fürstbischöflich-münsterischer Beamter in höfischer Standeskleidung, um 1730
Johann Theodor Gülicher (gest. 1741), fürstbischöflich-münsterischer Kriegskanzlist in höfischer Standeskleidung, um 1730
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Die Kleidung drückte es aus: Als Fürstendiener zählte der Bemate der „Vormoderne“ zur höfischen Gesellschaft. So ließ sich der Kanzlist beim münsterischen Geheimen Kriegsrat, Johann Theodor Gülicher, in höfischer Kleidung darstellen – der Rock in den Landesfarben Rot und Gold, beides eigentlich dem Adel vorbehaltene Farben, das vornehme Spitzenjabot und der Mantel in Weiß-Blau, die Wappenfarben des Landesherren, Fürstbischof Clemens August von Bayern.
Als fürstlicher Beamter war Gülicher kein Stadtbürger und brauchte keine Schatzung (Grundsteuer) zu zahlen. Doch um sich einen solchen Kleidungsstil zu leisten, reichte die Besoldung nicht aus. Noch im 18. Jahrhundert hatten lokale Beamte einen hohen eigenen Gestaltungsfreiraum. Ihre Unabhängigkeit von der Zentralregierung verdeutlicht der Mangel an staatlichem Einkommen. Dafür erhoben sie sogenannte Sporteln, also Gebühren, die die Untertanen für Dienstleistungen entrichten mussten. Sportulordnungen schrieben die Höhe der Gebühren genau vor, um die Betroffenen vor überzogenen Gebühren zu schützen.
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