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Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen
kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
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In Braunschweig-Wolfenbüttel hatte man, wie in Sachsen, in Hessen-Kassel sowie in den drei Fürstbistümern Paderborn, Münster und Hildesheim, die Silbermünzen nach dem „Konventionsfuß“ von 1753 geprägt (aus einer Mark, das heißt der Gewichtseinheit von 233,856 g, Feinsilber prägte man 10 Spezies- bzw. 13 ½ Rechungstaler oder 20 Gulden), so dass die Bewertung der Münzen aus diesen Ländern gleich war.
 
1/6 Taler aus Braunschweig-Wolfenbüttel, 1791

1/6 Taler aus Braunschweig-Wolfenbüttel, 1791
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Die abgebildete Braunschweiger Münze trägt das Welfenross als Wappentier über den Initialen „MC“ für die „Münz-Commission“, die die Münzprägung verantwortete, und den Münzwert auf der Rückseite. Nach der Umschrift auf dieser Wertseite sollten „80 Stück eine Feine Mark“ ausmachen und waren damit eine „Conventionsmünze“ – entsprechend der Münzkonvention, die 1753 vertraglich zwischen Österreich und dem kurbayerischen Reichskreis festgelegt worden war und nach dem Siebenjährigen Krieg vielfach übernommen wurde. Das bedeutete, dass diese Münze 23,8555:80=2,9 g Silber enthielt, sechs Stück also 17,5 g = 1 Rechnungstaler, und 13,5 Taler insgesamt knapp 234 g Silber enthielten.
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