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Groschenwährung: 4-Groschenstücke = 1/6 Taler, 1809
Groschenwährung des Königreichs Westphalen:
4-Groschenstücke = 1/6 Taler, 1809
Bildnachweis
Die mittelalterliche, erstmals 1266 in Frankreich in Münzen ausgeprägte Groschenwährung beruht auf dem Duodezimalsystem: 12 Pfennige machten einen Schilling aus, dessen Silberausprägung „Groschen“ hieß.
Im Laufe der Zeit entstanden in verschiedenen Territorien unterschiedliche Groschenwerte. Am weitesten verbreitet waren im 18. Jahrhundert die „Fürstengroschen“ oder „Guten Groschen“ zu 1/24 Taler und die „Mariengroschen“ zu 1/36 Taler. Ausgeprägt wurden vor allem Doppelgroschen zu 1/12 Taler und 4-Groschenstücke zu 1/6 Taler (siehe Abbildung). Je nach Münzfuß war der Silbergehalt dieser Groschen indes leicht unterschiedlich, was zu verschiedenen Bewertungen führte. Es war daher nötig, in Bewertungstabellen den Kurswert der einzelnen Sorten genau festzulegen.

Obwohl die westphälische Verfassung das französische Münz- und Währungssystem vorschrieb, behielt man aus pragmatischen Gründen die alte Groschenwährung nach dem Konventionsfuß (das heißt nach der Münzkonvention, dem Münzvertrag von 1753) bei und prägte danach auch weiterhin Münzen aus.
Die abgebildeten Münzexemplare zeigen das gekrönte Wappen des Königreichs Westphalen mit der Ordenskette der Ehrenlegion auf der Vorderseite und den Wert mit dem Hinweis „Justirt“ auf der Rückseite – weil der Wert vom Silbergehalt abhing, wurde in diesem Fall das exakte Gewicht am Einzelstück überprüft.
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