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Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen
kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
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Im Kurfürstentum Hannover (Braunschweig-Lüneburg-Hannover) prägte man nach dem Leipziger Münzfuß von 1690 (aus einer feinen Mark Silber prägte man 9 Speziestaler und 12 Rechnungstaler = 18 Rechnungsgulden), der einen etwas höheren Feingehalt an Silber auch für die Kleinmünzen vorgeschrieben hatte, so dass diese Münzen etwas höher bewertet wurden als die Konventionsmünzen mit dem gleichen Nennwert – Hannover konnte sich wegen der reichen Silberbergwerke des Harzes eine solche Münzpolitik leisten.
 
1/12 Taler aus Kurhannover, 1767

1/12 Taler aus Kurhannover, 1767
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Die hannoverschen Münzen zeigen das Welfenross als Wappentier über den Initialen „MC“ – für die „Münz-Commission“, die die Münzprägung verantwortete, und auf der Rückseite den Wert mit dem Buchstaben „C“ für die Kommission, die die Münzprägung überwachte und die Verantwortung trug.
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