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Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen
kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
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In Hessen-Kassel hatte man wie in Sachsen, Braunschweig-Wolfenbüttel, in den Fürstbistümern Paderborn, Münster und Hildeheim die Silbermünzen nach dem „Konventionsfuß“, das heißt aufgrund der Münzkonvention von 1753, geprägt (aus einer Mark = 233,855 g Feinsilber prägte man 10 Spezies- bzw. 13 ½ Rechungstaler oder 20 Gulden), so dass die Bewertung der Münzen aus diesen Ländern gleich war.
 
1/24 Taler des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel, 1786

1/24 Taler des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel, 1786
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Die Landeswährung war der Albus (auch Weißpfennig genannt) zu 1/32 Taler, gerechnet zu je 12 Pfennigen.

Der abgebildete Groschen zeigt den hessischen Löwen und auf der Wertseite die Initialen „DF“ des hessischen Münzmeisters Dietrich Fulda, der in Kassel der verantwortliche Münzbeamte war.
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