[ Start | Politik | Nation | Einheitliche Währung | Hildesheimische, Münsterische und Paderbornische Münzen ]
   
  zurück
Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen
kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
Bildnachweis
In den Fürstbistümern Paderborn, Münster und Hildeheim hatte man – wie in Sachsen, Hessen-Kassel und in Braunschweig-Wolfenbüttel – die Silbermünzen nach dem „Konventionsfuß“ von 1753 geprägt: aus einer Mark = 233,855 g Feinsilber prägte man 10 Spezies- bzw. 13 ½ Rechungstaler oder 20 Gulden.
 

Gulden (2/3 Taler) aus dem Fürstbistum Paderborn, 1767
Bildnachweis

Ein Gulden galt 2/3 Rechnungstaler und 1/2 Speziestaler (Talerstück nach den Reichsmünzordnungen). Er sollte 233,855 g : 20 = 11,69 g Feinsilber enthalten.

Der abgebildete Paderborner Gulden zeigt das Brustbild des Fürstbischofs Wilhelm Anton und rückseitig sein Wappen auf einem gekrönten Zelt mit den fürstbischöflichen Insignien: einem Schwert und dem Krummstab.
Zum Seitenanfang 
 
Der LWL -  Freiherr-vom-Stein-Platz 1 -  48133 Münster -  Kontakt -  Impressum