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Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
Auszug aus dem Dekret über den Wert der im Königreich Westphalen
kursierenden Münzen, vom 11.1.1808
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In den preußischen Territorien schlug man die Silbermünzen nach dem „Graumannschen Fuß“ von 1750: aus einer Feinmark Silber prägte man 14 Taler oder 21 Gulden.

Da die preußischen Kleinmünzen etwas geringwertiger waren, liefen sie bis 1802 in den Ländern, in denen der Konventionsfuß galt, nicht um und tauchen auch nicht in Münzschatzfunden auf. Erst 1802 wurde in den von Preußen säkularisierten Ländern der preußische Münzfuß eingeführt.
Am 11. Januar 1808 wurde die Annahme der unterwertigen preußischen Scheidemünzen bis zum 1/24 Taler bei öffentlichen Kassen verboten. Später folgte eine starke Herabsetzung ihres Nominalwertes.
 
Taler aus Brandenburg-Preußen, 1790

Taler aus Brandenburg-Preußen, 1790
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Die preußischen Taler zeigen das Brustbild des Königs im barocken Harnisch mit Mantel und Orden und auf der Wertseite den preußischen Adler mit der Jahreszahl und dem Buchstaben der Münzstätte, hier „A“ für Berlin.
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