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Der münsterische Minister Franz von Fürstenberg hielt auf dem Landtag am 15. April 1780 folgende Rede zur Begründung einer Reorganisation der Landwehr:


“Man könnte sich aber in unsrer jetzigen Verfassung schmeicheln, daß es einem Bürger unsres Vaterlandes nicht gleichgültig sein könnte, unter welche andere Regierung er verfiele. Es hätte der Kurfürst vom Anfange seiner Regierung sowohl als auch die H. Landstände ohnabläßlich die Beförderung der gemeinen Glückseligkeit beeifert, und ohngeachtet aller in der Verfassung liegenden Schwierigkeiten wäre man mit den Maßregeln sehr vorgerückt und es würden sich die Früchten davon täglich mehr zeigen. Diese Beeiferung für das gemeine Beste wäre jetzt der Geist der hochlöbl. Landstände, und folglich könnte man vorsehen, daß der Untertan allzeit glücklicher werden würde, und hievon wäre die notwendige Folge, daß jeder Bürger des Staats an desselben Erhaltung beständig einen größeren Anteil nehmen, folglich [sich] denen dazu abzielenden Maßregeln völlig fügen würde ..., am meisten aber müßte man darauf rechnen, daß Bürger des Staats ganz anderst föchten als zusammengeraffte Leute, welche der größte Teil der Mächte in ihren Armeen stecken müßten. Wahrer Patriotismus wäre in der Welt selten, er äußerte sich aber bei uns jederzeit mehr, und alle dergleichen Veranstaltungen hülfen dazu, ihn in Bewegung zu setzen.”

Zitiert nach: Alwin Hanschmidt, Franz von Fürstenberg als Staatsmann, Münster 1969, S. 182-183.
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