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Die Tätigkeit des Wahlkollegiums im Weserdepartement 1808
Die Sitzungen des Wahlkollegiums zu Osnabrück dauerten vom 22. bis zum 28. April [1808]. Statt der dreihundert ernannten Wähler waren deren nur gegen zweihundert erschienen. Diese schwache Beteiligung wurde auf den Umstand zurückgeführt, dass den Wählern keine Entschädigung für die zum Teil beschwerliche Reise nach Osnabrück und den Aufenthalt an diesem Orte ausgesetzt worden war. Der Präfekt von Pestel antwortete verschiedenen Deputierten, die ihm Diätenrechnungen einreichten, sie möchten sich „an dem Gefühl der Ehre und dem Glück, an den wichtigsten Angelegenheiten des Vaterlandes Anteil nehmen zu dürfen, genügen lassen. Es werde vorausgesetzt, dass ein jeder Wähler solche Vorzüge gern durch kleine pekuniäre Aufopferungen erkaufen werde“. Für eine solche Deduktion waren aber die Bewohner des Weserdepartements nicht zugänglich.

Die Wahlen im Weserdepartment vollzogen sich nicht so glatt wie im Leinedepartement. Bei der Wahl der Reichsstände wurden im ersten Wahlgange von siebzehn Abgeordneten nur zehn sicher gewählt; in betreff der übrigen sieben musste die Entscheidung des Königs angerufen werden. Einer von denselben, der Domdechant von der Horst, hatte nämlich das gesetzmäßige Alter von dreißig Jahren noch nicht erreicht; andere, wie der Stadtdirektor Diederichs aus Herford und der Hauptmann Brockmann aus Oldenburg, waren als Grundeigentümer gewählt, während die Liste der Wahlmänner sie als Gelehrte aufführte; wieder ein anderer, der Tribunalspräsident von Bar, hatte die absolute Mehrheit nur in dem Falle, dass die Stimmen, die ihm als Gelehrten und als Grundbesitzer zu teil geworden waren, zusammengezählt wurden.

Ein königliches Dekret vom 29. Mai entschied zu Ungunsten des Domdechanten von der Horst, aber zu Gunsten der übrigen beanstandeten Wahlen. ...

Zu Friedensrichtern wurden in Osnabrück ebenso wie im Leinedepartement in erster Linie die bereits provisorisch Ernannten gewählt. [...]

Auch im Weserdepartement wusste der Präfekt die Gesinnungen des Wahlkollegiums nicht genug zu loben. Nichts, so schrieb Pestel am 29. April an [den Innenminister] Siméon, beweise besser, wie tief ein jedes Mitglied von der Wohlthat der Konstitution durchdrungen sei, und wie sehr es sich den Geist der von Siméon gegebenen Instruktionen angeeignet habe, als die Einmütigkeit, Unparteilichkeit und Würde, die bei allen Verhandlungen beobachtet worden sei.

Nach Friedrich Thimme, Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover unter der Französisch-Westfälischen Herrschaft 1806-1813, Bd. 2, Hannover / Leipzig 1895, S. 125-127.
 
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