|
|
Darstellung des Instanzenzuges der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Fürstbistum Paderborn, um 1700
Bildnachweis
|
Die aus einem Prozess vor dem Reichskammergericht um 1700 stammende Darstellung zeigt den komplizierten Gerichtsaufbau im Fürstbistum Paderborn: Neben den landesherrlichen Gerichtsbezirken gab es Patrimonialgerichte von Gutsherren und Klöstern sowie Stadtgerichte. Im 16. Jahrhundert war das Weltliche Hofgericht als Appellationsinstanz errichtet worden, vor dem auch Prozesse gegen Adelige geführt wurden. Daneben gab es noch das Geistliche Hofgericht für den Klerus. Das Militär hatte einen eigenen Gerichtsstand.
Neben dieser ordentlichen Gerichtsbarkeit existierte für manche Rechtsstreitigkeiten ein zweiter Gerichtszug bei Verwaltungsbehörden, zum Beispiel bei der Hofkammer für Kameralsachen, beim Geheimen Rat für Zunftsachen und beim Generalvikariat für geistliche Angelegenheiten. Im Fürstbistum Münster hatte der sogenannte „Regierungs- und Hofrat“ ebenfalls Aufgaben der Rechtsprechung wahrzunehmen.
Als Revisions- und Appellationsinstanz gab es die Reichsgerichte – das (konfessionell paritätisch besetzte) Reichskammergericht in Wetzlar und den Reichshofrat in Wien – die hier am oberen Bildrand dargestellt sind. In den Territorien der Kurfürsten waren diese Reichsgerichte indes nicht zuständig.
|