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Aus: Friedrich Thimme, Die inneren Zustände des Kurfüstentums Hannover unter der französisch-westfälischen Herrschaft 1806-1813, Bd. 2, Hannover / Leipzig 1895, S. 64f:


„Das am 23. Dezember 1808 errichtete Ministerium des Innern hatte folgende Kompetenzen:
die Korrespondenz mit den Präfekten und die Oberaufsicht über die Departementsverwaltung,
die Einhaltung der Gesetze über die Departementskollegien, die Departements-, Distrikts- und Munizipalräte,
die Ernennung, Suspension und Absetzung der Präfekten und Maires,
das Rechnungswesen der Departements und der Kommunen,
die Aufsicht über die Gefängnisse, Zucht- und Werkhäuser, Hospitäler, Armenhäuser und andere Institutionen der Armenpflege und Sozialfürsorge,
die Wirtschaftsförderung, z.B. im Bereich des Ackerbaus, der Baumschulen und Schäfereien, der Gewerbe und Industrie, Künste und Handwerke, für das Prämienwesen (Belohnungen für Innovationen),
die Aufsicht über Maße und Gewichte,
die Gesundheitspolizei,
die Verfertigung statstischer Tabellen über Bevölkerung, den Ertrag des Ackerbaues und die öfentlichen Arbeiten,
die Sorge für den Kultus und den öffentlichen Unterricht, also für die Tätigkeit der Kirchen und Religionsgemeinschaften, für die Schulen und Universitäten sowie für öffentliche Kultur wie Museen, Theater und Volksfeste.“

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