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Aus: Friedrich Thimme, Die inneren Zustände des Kurfüstentums Hannover unter der französisch-westfälischen Herrschaft 1806-1813, Bd. 2, Hannover / Leipzig 1895, S. 65:


„Das Kriegsministerium hatte folgende Kompetenzen:
die Aushebung, Organisation, Inspektion, Überwachung, Disziplin, die militärischen Bewegungen und die Verwaltung der Armee,
das Artillerie und das Geniewesen (Militärtechnik),
die Festungswerke und Kriegsplätze,
die Pulver- und Salpeterfabriken,
die königliche Garde,
die Departemental- und Veteranenkompanien,
die Gendarmerie,
die Kasernierung, Bekleidung und Verpflegung der Truppen,
das Lazarett- und Militärschulwesen,
die Anstellung, Belohnung, Besoldung und Pensionierung der Militärpersonen,
die Entschädigungen (Geldzahlungen aus besetzten Gebieten) und die Kriegsgefangenen.“

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