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Aus: Friedrich Thimme, Die inneren Zustände des Kurfüstentums Hannover unter der französisch-westfälischen Herrschaft 1806-1813, Bd. 2, Hannover / Leipzig 1895, S. 63f:


„Dem Ministerium des Staatssekretariats und der auswärtigen Angelegenheiten lag ob:
Die Bildung und Aufbewahrung der Staatsarchive,
die Bewachung des Staatssiegels,
die Aufbewahrung der Originalien von den Gesetzen, Dekreten und königlichen Entscheidungen und den durch die Verwaltung des öffentlichen Schatzes täglich einzureichenden Rechnungsauszügen;
ferner die Kontrasignatur [Gegenzeichnung, Beglaubigung] aller vom Könige unterzeichneten Sachen
und die Mitteilung derselben an die verschiedenen Behörden und Kronbeamten,
die Aufertigung der vom Könige bewilligten Patente und lebenslänglichen Bestallungen,
die Zusammenberufung der Conseils d’administration und die Abfassung der Sitzungsprotokolle in denselben,
die Übersendung der königlichen Befehle an den Staatsrat und die Vorlegung der Staatsratsbeschlüsse an den König,
die Korrespondenz mit den versammelten Reichsständen
und alle diejenigen Sachen, welche keinem der anderen Ministerien besonders beigelegt waren.
Dazu gesellte sich noch die Vollziehung und Aufrechterhaltung der Staats- und Handelsverträge und Konventionen mit auswärtigen Mächten,
die Korrespondenz mit den Gesandten und Agenten, sowohl den eigenen als den Gesandtschaften auswärtiger Höfe,
die Beglaubigung derjenigen Civilakte, welche im Auslande Gültigkeit haben sollten und die Visierung der Fremdenpässe.“

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