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Sitzordnung des deutschen Reichstages, um 1708
Sitzordnung des deutschen Reichstages, um 1708
Aus: Henri Abraham Châtelain, Atlas historique ou nouvelle Introduction à l'Histoire, à la Chronologie, & à la Géographie Ancienne & Moderne ..., Bd. 2,1, Amsterdam 1708, Tafel 26
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Die Sitzordnung bildete die Struktur des Gremiums ab: Im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation saßen die stimmberechtigten Kurien in Bänken getrennt voneinander – links die geistlichen Kurfürsten, rechts die weltliche Kurfürsten, die sich von Gesandten vertreten ließen. Die Reichsstädte vorne waren in eine rheinische und eine schwäbische „Bank“ getrennt. Die meisten reichsunmittelbaren Äbte und Äbtissinnen konnten sich nur durch die Direktoren der rheinischen bzw. schwäbischen „Prälatenbank“ auf der geistlichen Fürstenbank vertreten.
Entschieden wurde auf dem Reichstag, der erst seit 1663 als permanente Institution in Regensburg tagte, über Fragen der Gesetzgebung, über Reichssteuern und über Kriegsführung, also die Aufstellung und Bezahlung der Reichsarmee. Die Abstimmung erfolgte nach Kurien, das heißt nach „Bänken“ – jede Kurie hatte eine Stimme. Bei Konfessionsfragen erfolgte die „itio in partes“: Man verhandelte nach den beiden Konfessionen getrennt und musste ein einstimmiges Ergebnis erzielen.
Publikum war zu den Verhandlungen nicht zugelassen; nur gedruckte Berichte informierten über die Beschlüsse.

Die allegorischen Vordergrundfiguren bei der abgebildeten Darstellung des Regensburger Reichstages um 1708 beziehen sich auf die „Freiheit“, die der Reichstag sichere, in dem er „Tugend / Tapferkeit“ (Figur des Herkules) mit „Eintracht“ (Figur der Concordia) verbinde und so das „Bonum Publicum“ (allgemeine Wohl, Wohlfahrt) und die „Necessitas publica“ (die nötige Abwehr von Feinden durch Soldaten) sichere. Vor der Tür die gefesselten Reichsfeinde: ein Franzose und ein Türke.
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