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Alte Ehe

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„Alte“ Ehe
 
Prunkterrine mit Allianzwappen der Familie von Landsberg-Velen, um 1765/78

Prunkterrine mit Allianzwappen der Familie von Landsberg-Velen, um 1765/78
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Das „ganze Haus“ war ein hierarchisch organisierter Wirtschafts- und Herrschaftsverband mit Hausherr und Hausfrau an der Spitze, den Kindern, dem Gesinde, den am Erwerb Beteiligten, wie Lehrlingen, Kaufmannsgehilfen etc. Das Zentrum der Familienwirtschaft war das Ehepaar. Die Ehe war in der Regel die Voraussetzung zur Gründung oder Übernahme eines eigenen Haushaltes. Und umgekehrt war die Verfügung über eine „Nahrungsstelle“ – der Bauernhof, die Meisterstelle, das Amt – meist Voraussetzung für die Eheschließung, die für beide Eheleute einen erheblichen Statusgewinn bedeutete.
 
Wochenbettschüssel mit Allianzwappen einer bürgerlichen Familie, 1761
Wochenbettschüssel mit Allianzwappen einer bürgerlichen Familie, 1761
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Die Ehe verband nicht nur zwei Menschen, sondern zwei Verwandtschafts- verbände. Deshalb wurde die Eheschließung auch mit Verträgen vorbereitet und nicht ins Belieben der Einzelnen gestellt. Das muss nicht heißen, daß individuelle Sympathie für die Eheschließung keine Rolle gespielt hätte. Je mehr jedoch Besitz und Privilegien auf dem Spiel standen, desto genauer kontrollierten die Familien die Eheanbahnung. Arrangierte Hochzeiten, bei denen die Beteiligten einander zum ersten oder zweiten Mal überhaupt von Angesicht zu Angesicht sahen, kamen im Adel nicht selten vor. Wie stark der Einfluss Dritter auch im bürgerlichen Bereich auf eine solche Eheanbahnung sein konnte, verdeutlicht ein westfälisches Beispiel von 1777.
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