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Die ersten Vereine
 
Statuten des „Adeligen Club“ in Münster, 1775
Zu den Statuten
Bildnachweis
Die ersten Vereine waren gesellige Vereine. In der damals größten Stadt Westfalens, in Münster, gründete sich am 27. Januar 1775 zunächst ein Club für Adelige – wobei weder die Ahnenprobe noch die Konfession eine Rolle spielte – und wo aufgeschworene Mitglieder der Ritterschaft neben nicht stiftsfähigen adeligen Offizieren, Domkapitulare neben hochadeligen Personen Mitglieder waren. Wenige Tage später folgte ein Club für bürgerliche Hofräte, der bis heute bestehende „Civil-Club“, dem aber auch Geistliche und Kaufleute aus führenden Honoratiorenfamilien angehörten.
Zweck beider Clubs war aber neben der Geselligkeit auch die Bildung, unterhielt man doch Zeitungsabonnements und baute nach und nach eine Bibliothek auf. Die Mitgliedschaft war freiwillig; die „Ballottirung“ mit weißen und schwarzen Kugeln bei der Aufnahme sicherte die Exklusivität; die Vorstandsmitglieder wurden frei gewählt. Die anfänglich begrenzte Mitgliederzahl wurde nach und nach erhöht.
1797 folgte der „Zwei-Löwen-Klub“, 1800 der ebenfalls bis heute bestehende „Adelige Damen-Club“, und 1804 noch ein Club für preußische Beamte, die „Casino-Gesellschaft“.
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