Johann Theodor Böcker, der 1757 in Nordkirchen geboren wurde und der 1839 in Münster als Wagenfabrikant verstarb, bat im Oktober 1801 als Mitglied des Wagenmacheramtes das damals regierende Domkapitel des Fürstbistums Münster, ihm ein
Privileg zu erteilen und zu erlauben, „die zu seiner anzulegenden Wagenfabric nötigen Handwerker nach seinem Gutdüncken halten zu dörfen.“
Mit seinem Wunsch, zunftübergreifend Arbeiter zu beschäftigen, widersprach Böcker grundlegend den Prinzipien der Zunftverfassung. Das Domkapitel debattierte jedoch über seinen
Antrag. Es holte sich zudem vom Geheimen Rat, der obersten Regierungsbehörde des Fürstbistums Münster, und dem Magistrat der Stadt Gutachten ein und empfing noch zwei Eingaben von zwei Zünften, dem
combinirten Glaser-, Maler-, Sattler- und Wagenmacher-Amt und dem Schmiede- und Schlosseramt.
Sind diese Eingaben auch nicht überliefert, so ist es eine weitere Reaktion des Maler-Amtes, das nach dem Tode des Landesherren 1801 dem regierenden Domkapitel die eigene Amtsrolle zur Bestätigung vorlegte. Die Positionen von Geheimem Rat und Stadtrat verdeutlichen die gegensätzlichen Positionen: die
Rechtfertigung der überkommenen Strukturen durch die Betroffenen einerseits und die
Kritik an den Zünften durch die Wirtschaftspolitiker andererseits.
Nichts desto trotz entschied das Domkapitel 1801 gegen das Gesuch von Böcker. Erst 1803, nachdem Münster preußisch geworden war, konnte Böcker seine Wagenfabrik aufbauen. Ein
späterer Bericht überliefert zum Jahre 1808 den geschäftlichen Erfolg des Unternehmers.