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Patentsteuer

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Der erste Schritt:
Die Patentsteuer in französischer Zeit
 
Gesetz über die Patentsteuer, 3.11.1809
Quellennachweis
In Frankreich wurde 1791 – im Kontext der Französischen Revolution – die Gewerbefreiheit verkündet. Alle Privilegien, Monopole und Vorrechte von Unternehmern und Zünften wurden damals aufgehoben.

Durch die Errichtung französischer „Modellstaaten“, dem Großherzogtum Berg (1806) und dem Königreich Westphalen (1807), wurde die Gewerbefreiheit auch in Deutschland eingeführt: In Westphalen wurden die Monopole und Privilegien schon durch die Verfassung aufgehoben, 1809 erfolgte durch ein eigenes Gesetz das Verbot der Zünfte und die Beschlagnahmung ihrer Vermögen. Ein ähnlich lautendes Gesetz wurde 1809 im Großherzogtum Berg erlassen.

Fortan erfolgte die Zulassung zu einem Gewerbe nicht mehr durch eine Zunft, vielmehr erteilte der Staat ein Gewerbepatent, das gegen die Zahlung einer bestimmten Summe, der „Patentsteuer“, erworben werden konnte. Qualitätskontrollen sollten dem Markt, also den Käufern, überlassen bleiben. Nur in 34 Fällen musste eine besondere Qualifikation nachgewiesen werden, so bei den Gesundheitsberufen.

Faktisch wurde damit eine neue Steuer eingeführt, um die Finanznot des Staates zu mildern.

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