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Die Armee des Königreichs Westphalen

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Die Armee des Königreichs Westphalen
 
Westphälische Soldaten, Ausschnitt aus einem Gemälde zur Huldigung des Volkes vor dem König Jérôme, 1808/13
Bildnachweis
Die von Napoleon formulierte Verfassung des Königreiches bestimmte die Mitgliedschaft im Rheinbund und verlangte die Stellung eines Heeres von 25.000 Soldaten, das indes erst formiert wurden mußte: durch die Konskription. Schon am 8. Januar 1808 wurde allen Westfalen, die in fremden Heeren dienten, befohlen, innerhalb von sechs Monaten zurückzukehren und in die eigene Armee einzutreten.
Die Konskription und Ausbildung der Truppen dauerte jedoch länger als erwartet; am 25. April 1808 wurde erst das Gesetz über die Konskription erlassen. Anders als in Frankreich konnten nur vermögende Wehrpflichtige sich vertreten lassen; üblicherweise zahlten sie rund 1 bis 4.000 Franken an den Stellvertreter, außerdem 100 Franken an den Staat.
Im Februar 1809 brach eine Division von 8.000 Mann nach Spanien auf – von denen nur 800 lebend heimkehrten. Zudem war die westfälische Armee stark von Desertionen betroffen. Allein im Weserdepartement,zu dem neben Osnabrück auch die Distrikte Minden und Bielefeld gehörten, waren 1808 1580, 1809 698 und 1810 688 Deserteure zu verzeichnen.
Die westphälische Regierung bemühte sich, den in der Bevölkerung verhaßten Dienst in der Armee attraktiver zu machen: Durch Dekret vom 2. April 1808 wurde die Stockstrafe abgeschafft, auch war der Sold höher als in der preussischen und hessischen Armee, zweimal täglich gab es warmes Essen. Außerdem wurde 1808 eine Invalidenkasse geschaffen.
Durch die Konskription wurde die Armee bis Anfang 1812 auf eine Stärke von 26.500 Mann gebracht. Die Verluste waren erheblich: Von den insgesamt rund 60.000 westphälische Soldaten fanden rund 38.000 den Tod.
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