Grafik:Platzhalter

http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Aufbruch/themen_start/politik/nation/vereinheitlichungen/wehrpflicht/preussen/index2_html



Preußische Einführung der Wehrpficht

Grafik:Platzhalter

 
Preußische Einführung der Wehrpflicht 1813
 
Abb. der "Verordnung über die Organisation der Landwehr" vom 17.3.1813
Zum gesamten Text (etwa 120 KB)
 
Die vernichtende Niederlage Preußens 1806/1807 erforderte eine Reorganisation der preußischen Armee. „Die Allgemeine Wehrpflicht mit dem Ziel, die innere Einheit zwischen Regierung, Heer und Nation herzustellen, war Mittelpunkt und Kernstück aller militärischen Reformen.“ (Rainer Wohlfeil) Vorbild und Maßstab war die Militärverfassung Frankreichs, die man übertreffen wollte.
Die Weckung des Patriotismus, des Stolzes, der preußischen Nation anzugehören, konnte nur bei Aufgabe bisheriger Privilegien des Adels – etwa auf die Offiziersstellen – geschehen, durch die Bauernbefreiung und die Aufhebung der Geburtsstände und durch die Umformung der Armee selbst, um ihr bisher geringes Sozialprestige in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Werbung von Ausländern wurde verboten, die Prügel- und Stockstrafen abgeschafft und von den Offizieren eine menschenwürdige Behandlung der Untergebenen verlangt.
Gegen die förmliche Proklamation der Allgemeinen Wehrpflicht sträubte sich jedoch der König; es wurde nur die Kantonsverfassung modifiziert beibehalten. Da Preußen sich gegenüber Frankreich verpflichtet hatte, sein Heer auf 42.000 Mann zu beschränken (um 1800 war es noch 235.000 Mann stark gewesen !), blieb es dabei, durch kürzere Dienstzeiten eine Reserve an ausgebildeten Soldaten zu schaffen („Krümpersystem“).
Erst im Februar 1813 wurde die Allgemein Wehrpflicht realisiert, als sich der Krieg mit Frankreich abzeichnete – indem alle Exemtionen von der Kantonspflicht aufgehoben wurden. Besitz- und Bildungsbürger, die sich selbst kleiden und ernähren konnten, durften sich aber als Freiwillige Jäger melden, statt in regulären Einheiten („Linie“) dienen zu müssen.
Am 17. März 1813 folgte die Bildung der Landwehr als außerordentliche Bewaffnung aller Einwohner; die Offiziere wurden gewählt. Nach dem Sieg über Frankreich wurde am 3. September 1813 das Gesetz über die Allgemeine Wehrpflicht erlassen.
Zum Seitenanfang 
 
SEITE DRUCKEN
oder Ausdruck über das Browsermenü

ZURÜCK ZUM INTERNETAUFTRITT