Die wichtigsten Führungsämter im Staat, in Armee, Verwaltung und Kirche, waren vor 1800 Adeligen vorbehalten. Das galt für die preußische Monarchie – dort war es üblich, besonders verdienten Beamten einen Adelsbrief zu verleihen – und ebenso für die geistlichen Staaten in Westfalen.
Dort wurden die zentralen Regierungsbehörden mehrheitlich mit Adeligen aus
Domkapitel und Ritterschaft besetzt, die ihre adelige Herkunft durch die
„Sechzehnahnenprobe“ bis in die vierte Generation zurück nachweisen und beschwören lassen mussten. Auch die Amtsdrosten (eine Art Landrat) und die preußischen Landräte hatten aufgeschworene Adelige zu sein.
Im Domkapitel konnten Adelssöhne so starken Einfluss auf die Landesverwaltung nehmen und in hohe Staatsämter, ja sogar zum Landesfürsten selbst aufsteigen. Adelige Töchter wurden zur Erziehung in Damenstiften untergebracht – in Westfalen gab es allein 28!
Die deutsche Reichskirche war so eine Adelskirche, und die westfälischen Fürstbistümer wurden schon von Zeitgenossen
„Adelsrepubliken“ genannt. Sie gerieten Ende des 18. Jahrhunderts im Rahmen der sogenannten
Säkularisationsdebatte in immer größere
Kritik.