Grafik:Platzhalter

http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Aufbruch/themen_start/politik/verfassung/staatsaufbau/justiz/justiz2/index2_html



Neuerungen

Grafik:Platzhalter

 
Neuerungen im Justizwesen
 
Die Rechtsprechung war in den Staaten, die im Königreich Westphalen aufgegangen waren, recht unterschiedlich organisiert gewesen. Zwar waren alle Richter denselben Gesetzen eines Landes verpflichtet, doch war die Gerichtsorganisation kompliziert, vor allem bei den Untergerichten, wie etwa das Paderborner Beispiel zeigt.
Trotz der Justizreformen des 18. Jahrhunderts und auch neuer Rechtskodifikationen wie des Preußischen Allgemeinen Landrechts (1794) war das langsame und umständliche, weil schriftliche Gerichtsverfahren und die Abhängigkeit vieler Richter von denjenigen, denen sie ihr Amt verdankten, problematisch. Die Bestechlichkeit und Parteilichkeit der Richter im Fürstbistum Paderborn war sprichwörtlich. Überall hatten sie ein Interesse daran, Prozesse in die Länge zu ziehen, da sie durch Gebühren („Sporteln“) daran mitverdienten und wegen ihrer geringen Gehälter auch verdienen mußten.
Die Einführung des Code Civil als Gesetzbuch in Westphalen zum 1.3.1808 wurde begleitet von dem Erlaß neuer Prozeßordnungen und einer Neuordnung des Gerichtswesens, das verstaatlicht wurde: der König ernannte die teilweise sogar von Wahlkollegien der Gerichtsbezirke gewählten Richter.
Mit Munizipalitätsgerichte in den Gemeinden, Friedensgerichte in den Kantonen, Tribunale in den Distrikten folgte die Gliederung der Gerichte dem Staatsaufbau; die Zuständigkeiten der Instanzen war nach dem Streitwert bemessen. Eine Kontrolle der Gerichte erfolgte durch die Appellationsgerichtshöfe in Kassel und – nach 1810 – in Celle.
Die Kriminalgerichte waren auf Departmentsebene angesiedelt. In Kriminalsachen hatten die Friedensgerichte die Voruntersuchungen zu führen; die Urteile hatten Geschworene – aus der Bevölkerung ausgewählte unbescholtene Bürger – zu fällen.
Daß nun dieselben Gerichte für Adel und Bürger, Geistliche und Militärs gleichermaßen zuständig waren, wurde als ein großer Fortschritt empfunden und entsprach dem Prinzip der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen sollte der Parteilichkeit der Richter vorbeugen und wurde von der Bevölkerung wie Schauspiele genutzt.
Zwar wurden vielfach die älteren, erfahrenen Richter der früheren Gerichte berufen, jedoch die Anwendung des neuen Rechtes durch die Appellationsgerichte sichergestellt. Immerhin konnte dank der neuen Gerichtsorganisation nun eine Vielzahl älterer Prozesse entschieden werden. Die schnelle und unparteiische Rechtsprechung trug der westphälischen Justiz einen guten Ruf ein: „Um es kurz zu sagen, gewährt die Rechtspflege unter allen Verwaltungszweigen im Königreich Westfalen den erfreulichsten Anblick.“ (F. Thimme).
Zum Seitenanfang 
 
SEITE DRUCKEN
oder Ausdruck über das Browsermenü

ZURÜCK ZUM INTERNETAUFTRITT