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Regierung

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Die Exekutive: vier Minister
 
Die Verfassung sah zunächst vier Fachministerien vor, die die Verwaltungs- und Dienstgrundsätze der Fachverwaltungen ausarbeiteten und für die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns zuständig waren; am 23. Dezember 1808 wurde das Innenministerium vom Justizministerium abgetrennt.
 
Zur Biografie des Justizministers Zur Biografie des Kriegsministers Zur Biografie des Finanzministers Zur Biografie des Staatssekretärs Die vier Minister
Festlegung der Exekutive in der Verfassung des Königreichs Westphalen 7.12.1807 (unten) / Darstellung der vier Minister auf einem unvollendeten Gemälde der Huldigung des Volkes an
König Jérôme von Westphalen (Ausschnitt oben), um 1808/1813

Bildnachweis 1 / Bildnachweis 2
Das Ministerium des Staatssekretariats und der auswärtigen Angelegen heiten war für die Ausfertigung und Archivierung der königlichen Gesetze, Dekrete, und Patente, die Korrespondenz des Königs mit dem Staatsrat und den Reichsständen und nicht zuletzt für die Außenpolitik zuständig. Das Justizministerium hatte * nach der Abtrennung des Innenministeriums * die Aufsicht über die Gerichtsorganisation, Gnadengesuche, die Auslegung der Gesetze und ihre Publikation im Gesetzbulletin sowie das Polizeiwesen. Das Kriegsministerium bearbeitete die organisatorischen Fragen der Armee, d ie Festungen und Pulverfabriken, die Gendarmerie das Lazarettwesen.
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