Die Menschen- und Bürgerrechte oder Grundrechte, wie es heute heißt, waren von den Philosophen der Aufklärung bereits vorgedacht waren. Einen offiziellen, staatsrechtlichen Charakter erhielten sie erstsmals in der
Unabhängigkeitserklärung der USA 1776. 1789 folgte die Aufnahme in den Verfassungstext der amerikanischen Republik. Auch die Verfassungen der französischen Republik von 1791 und 1794 gründeten auf dem Menschenrechtskatalog, der am Beginn der Revolution, im
August 1789 von der Nationalversammlung verkündet worden war.
Einhaltung und Ausformung dieser Grundrechte blieb eines der obersten politischen Ziel der Folgezeit. So beeinflusste die Forderung nach Menschen- und Bürgerechten auch die deutsche Revolution von
1848 und die Verfassungsdiskussion der Paulskirche. Die Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland von
1949 ist Zeichen der langen Wirkungsgeschichte einer politisch-demokratischen Idee.