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Westphälische Verfassung

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Die westphälische Verfassung
 
Die erste moderne Verfassung auf deutschem Boden trat 1807 im neu gegründeten Westphalen in Kraft. Das Königreich war von Napoleon als Modellstaat konzipiert, in dem vorbildhaft für die übrigen Rheinbundstaaten die Errungenschaften der Französischen Revolution vermittelt werden sollten.
 
Die westphälische Verfassung vom 7. Dezember 1807
abgedruckt im Westphälischen Moniteur vom 29.12.1807
Bildnachweis / Zum vollständigen Text der Verfassung


Zu diesen Errungenschaften gehörte auch eine geschriebene Verfassung, die das Verhältnis zwischen Monarch, Regierung und Volk grundsätzlich regelte. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten wurden genau festgeschrieben und damit die traditionalistische, aus dem Gewohnheitsrecht gewachsene und nirgends kodifizierte Verfassung der alten Ständestaaten (vgl. das Hochstift Münster) abgelöst. Man fixierte in der neuen Verfassungsurkunde zentrale konstituierende Funktionen, legte den Staatsaufbau fest und formulierte die Grundrechte aller Bürger Westphalens:
1. die Gleichheit vor dem Gesetz, ob Christen oder Juden, Aristokraten, Bürger oder Bauern,
2. die Möglichkeiten zur politischen Partizipation.
Das Vorbild gaben die ersten modernen Verfassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika (1789) und in Frankreich (1791/1794).
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