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Während es in Ost- und Südwestfalen viele kleinere Ackerbürgerstädte gab, in denen sich die Bewohner ihren Lebensunterhalt durch agrarische Produktion sicherten, lebten die Bürger der größeren Städte meist vom Handel und vom produzierenden Gewerbe. Wer Bürger werden wollte, musste aus der Hörigkeit eines Grundherren entlassen werden, das Bürgergeld zahlen und den Bürgereid darauf leisten, seine Pflichten gegenüber den Mitbürgern stets zu erfüllen. Vor allem musste er „gesicherte Nahrung “ nachweisen, also einen selbständigen existenzsichernden Beruf ausüben.
 
Zumeist bedeutete „gesicherte Nahrung“ die Mitgliedschaft in einer Zunft oder Gilde. Die Zünfte waren Selbstverwaltungsorgane mit Zwangsmitgliedschaft. Sie besaßen das Monopol und die Selbstverwaltung für ihr Gewerbe in der jeweiligen Stadt. Sie waren jedoch nicht nur genossenschaftlicher Zusammenschluss von Gewerbetreibenden, sondern ebenso Solidargemeinschaft, heute würde man sagen: Sozialverbände. Ihre Aufgabe umfasste die Hilfe für notleidende Gildebrüder und die Sorge um das Totengeleit ihrer Mitglieder. Wichtig für den Zusammenhalt waren Geselligkeiten und die Standesethik des „ehrbaren Handwerks“, das heißt die Verpflichtung zu guter Arbeit. Die Zunftsatzungen mahnten zu Eintracht und Streitregelung innerhalb der Zunft und beschränkten den Wettbewerb.
 
Dem Zunftwesen der Städte lag das „Nahrungsprinzip“ zugrunde: Um jedem Zunftmitglied sein Auskommen zu sichern, suchte man die Zahl der Meister zu beschränken. Zwangsmitgliedschaft, Kontrolle der Ausbildung durch Vorschriften über Lehrzeit, Gesellenwanderjahre und aufwendige Meisterstücke sowie die Beschränkung der Anzahl an Lehrjungen und Gesellen waren Kernpunkte der Zunftverfassung – eine Einrichtung, die einer neu aufkommenden "Wirtschaftsgesinnung" seit Mitte des 18. Jahrhunderts zunehmend entgegenstand. Angesichts zunehmender Bevölkerungszahlen richtete sich die Kritik immer stärker gegen die alte Zunftverfassung.
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